Diözesane Richtlinie für Wort-Gottes-Feiern an Sonntagen und Hochfesten
Der Diözesanbischof hat mit Dekret vom 30. September 2022, Ord.-Zl.: 9 Li 2-22, mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2022 eine Diözesane Richtlinie für Wort-Gottes-Feiern an Sonntagen und Hochfesten wie folgt in Kraft gesetzt:
1. Kapitel: Einleitung
„Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen“ (Mt 18,20). Im Vertrauen auf diese Zusage Jesu feiern wir in jeder Liturgie die Zuwendung Gottes zum Menschen, die sich im Leben und Handeln Jesu Christi gezeigt hat. Die Liturgie als Ort der Gegenwart des dreieinen Gottes und der Begegnung mit ihm wird so zum „Höhepunkt, dem das Tun der Kirche zustrebt“, und zur „Quelle, aus der all ihre Kraft strömt“ (SC 10).
Die Kirche kennt einen reichen Schatz liturgischer Formen.Dazu zählen beispielsweise die Feiern der Sakramente, die Sakramentalien, die Wort-Gottes-Feier, die Tagzeitenliturgie und die Andachten. In all diesen Formen kommt dem Wort Gottes eine zentrale Bedeutung zu. „Die Kirche hat die Heiligen Schriften immer verehrt wie den Herrenleib selbst, weil sie, vor allem in der heiligen Liturgie, vom Tisch des Wortes Gottes wie des Leibes Christi ohne Unterlass das Brot des Lebens nimmt und den Gläubigen reicht“ (DV 21). Christus ist in seinem Wort gegenwärtig. Er ist „Wort des lebendigen Gottes“, das auch in uns lebendig werden möchte. „Er selbst spricht, wenn die Heiligen Schriften in der Kirche gelesen werden“ (SC 7).
Wort-Gottes-Feiern haben in unserer Diözese eine besondere Bedeutung. Gerade dort, wo in einer Pfarrkirche nicht jeden Sonntag und an jedem Feiertag Eucharistie gefeiert werden kann, ist es wichtig, dass die Gemeinde vor Ort zusammenkommt, um den Tag zu heiligen und das Gedächtnis des Todes und der Auferstehung Jesu Christi in einer Wort-Gottes-Feier zu begehen. Bereits das Zweite Vatikanische Konzil regte die Förderung selbstständiger Wort-Gottes-Feiern an, gerade „an den Vorabenden der höheren Feste, an den Wochentagen im Advent oder in der Quadragesima sowie an den Sonn- und Feiertagen, besonders da, wo kein Priester zur Verfügung steht …“ (SC 35).
2. Kapitel: Die Wort-Gottes-Feier an Sonntagen und
Hochfesten
Als Kirche sind wir berufen, uns besonders am Sonntag und an Feiertagen zu versammeln, Christus in unserer Mitte zu wissen und seine heiligende Begegnung zu erfahren.
Dies liegt nicht allein in der Verantwortung des Priesters und der Hauptamtlichen. Die ganze Gemeinde ist aufgrund ihrer Berufung aus Taufe und Firmung Trägerin der Liturgie. Deswegen ist es das Anliegen aller Getauften, dass an jedem Sonntag und an den Feiertagen eine Begegnung mit dem auferstandenen Christus in der Liturgie möglich ist.
Die erste und grundlegende Form der sonntäglichen Liturgie ist die Eucharistiefeier. Diese soll mindestens in einer Kirche im Seelsorgeraum gefeiert werden.1 In Pfarrkirchen, in denen die Eucharistie am Sonntag und an Feiertagen nicht gefeiert werden kann, soll sich die Mitverantwortung der ganzen Gemeinde an der Heiligung des Tages in Form einer Wort-Gottes-Feier oder einer anderen liturgischen Form (zum Beispiel Tagzeitenliturgie) zeigen.
Die Wort-Gottes-Feier ist eine eigenständige und vollwertige Liturgie. Sie trägt die Chance in sich, die oft übersehene Bedeutung des Wortes Gottes – dass Gott auch in seinem Wort gegenwärtig ist, wovon die Kirche immer überzeugt war – wiederzuentdecken. Sie belebt die Vielfalt der liturgischen Formen und ermöglicht so die gottesdienstliche Gemeinschaft vor Ort, gerade dort, wo keine Eucharistie gefeiert werden kann. Wenn also in einer Pfarre an einem Sonntag oder an Hochfesten die gemeinsame Feier einer Heiligen Messe nicht möglich ist, erfüllt man auch kirchenrechtlich das Sonntagsgebot durch die Teilnahme an einer Wort-Gottes-Feier: „Wenn wegen Fehlens eines geistlichen Amtsträgers oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund die Teilnahme an einer Eucharistiefeier unmöglich ist, wird sehr empfohlen, dass die Gläubigen an einer Wort-Gottes-Feier teilnehmen, wenn eine solche in der Pfarrkirche oder an einem anderen heiligen Ort gemäß den Vorschriften des Diözesanbischofs gefeiert wird, oder dass sie sich eine entsprechende Zeit lang dem persönlichen Gebet oder dem Gebet in der Familie oder gegebenenfalls in Familienkreisen widmen.“ (can. 1248, §2)
3. Kapitel: Die Gestaltung der Wort-Gottes-Feier
3.1 Der Aufbau
Der Aufbau einer Wort-Gottes-Feier orientiert sich an dem Grundmodell, welches das Österreichische Liturgische Institut im Auftrag der Österreichischen Bischofskonferenz
erarbeitet hat. Das Werkbuch „Die Wort-Gottes-Feier“2 bietet dafür die Vorlage.
Die Wort-Gottes-Feier sieht zwei „Hauptteile“ vor: die Verkündigung des Wortes Gottes und die Antwort der Gemeinde. Darin zeigt sich ein Dialog: Es ist zuerst Gott, der zu uns spricht. Wir geben ihm in unseren Gebeten und Handlungen eine dankende, bittende, klagende und
preisende Antwort auf sein Wort.
3.2 Die Vielfalt der Dienste
Die Wort-Gottes-Feier ist – wie jede Liturgie – eine gemeinschaftliche Feier: Alle Christinnen und Christen sind zur „vollen, bewussten und tätigen Teilnahme“ (SC 14) an der Liturgie berufen. Dies zeigt sich im Mitfeiern genauso wie auch in der Ausübung verschiedener liturgischer Dienste. Zu diesen Diensten zählen: Leiterin/Leiter, Lektorin/Lektor, Kantorin/Kantor, Organistin/Organist, Chor, Ministrantin/Ministrant, Vorbeterin/Vorbeter etc. So wird eine lebendige Kirche sichtbar, die getragen ist von Menschen mit unterschiedlichen von Gott geschenkten Charismen.
3.3 Einzelne Elemente der Wort-Gottes-Feier
In sonntäglichen Wort-Gottes-Feiern werden die Bibeltexte entsprechend der kirchlichen Leseordnung vorgetragen. So wird die weltweite Gemeinschaft der Kirche deutlich.
Zeichenhandlungen in der Wort-Gottes-Feier dienen dazu, das eigene Leben im Gebet zum Ausdruck zu bringen. Solche Zeichenhandlungen sind beispielsweise Taufgedächtnis, Lichtdanksagung, Weihrauchspende, Verehrung des Wortes Gottes und Riten mit Symbolen.
Bewusste Zeiten der Stille ermöglichen eine persönliche Vertiefung in das Wort Gottes.
Gesang und Musik sind „notwendiger und integrierender Bestandteil“ (SC 112) der Wort-Gottes-Feier. Sie fügen sich in das Ganze der Liturgie ein und sind deshalb gemäß der Kirchenjahreszeit und der liturgischen Ordnung auszuwählen.
Bestimmte Segnungen im Kirchenjahr können auch von den Leiterinnen und Leitern von Wort-Gottes-Feiern durchgeführt werden. So zum Beispiel die Adventkranzsegnung, der Blasiussegen, die Aschensegnung, die Osterspeisensegnung, die Gräbersegnung und andere mehr (siehe Benediktionale: „Segnungen im Laufe des Kirchenjahres“).
„Mess-Stipendien“ können für Wort-Gottes-Feiern nicht entgegengenommen werden. Wenn aber jemand anlässlich einer Wort-Gottes-Feier eine besondere Gebetsmeinung hat, so soll die Gebetsmeinung in den Fürbitten (oder am Beginn der Feier) aufgegriffen werden. Die Möglichkeit, anlässlich der Gebetsmeinung auch ein Mess-Stipendium zu geben, bleibt unberührt, jedoch ist der Spender ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass diese Messe entweder zu gegebener Zeit vor Ort gefeiert oder das Stipendium an den Ordinarius weitergegeben wird.
1 Vgl. Zukunftsbild II, 9.
2 Wort-Gottes-Feier. Werkbuch für die Sonn- und Festtage, herausgegeben von den Liturgischen Instituten Deutschlands und Österreichs im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, der Österreichischen Bischofskonferenz, des Erzbischofs von Luxemburg und des Bischofs von Bozen-Brixen, Trier 2004. (Es sei hier besonders auf die „Pastorale Einführung“ im
Werkbuch hingewiesen.)
3.4 Die Frage nach der Kommunionspendung innerhalb der Wort-Gottes-Feiern
Wort-Gottes-Feiern werden in unserer Diözese in der Regel ohne Kommunionspendung gefeiert. Im Mittelpunkt der Wort-Gottes-Feier steht die Gegenwart Jesu in seinem Wort. Papst Benedikt XVI. hat in einem Schreiben über das Wort Gottes gesagt: „Die Sakramentalität des Wortes lässt sich in Analogie zur Realpräsenz Christi unter den Gestalten des konsekrierten Brotes und Weines verstehen. Wenn wir zum Altar gehen und am eucharistischen Mahl teilnehmen, empfangen wir wirklich den Leib und das Blut Christi.
Die Verkündigung des Wortes Gottes in der liturgischen Feier geschieht in der Einsicht, dass Christus selbst in ihr gegenwärtig ist und sich uns zuwendet, um aufgenommen zu werden. … Christus, der unter den Gestalten von Brot und Wein wirklich gegenwärtig ist, ist in analoger Weise auch in dem Wort gegenwärtig, das in der Liturgie verkündigt wird.“3 In der Begegnung mit seinem Wort ereignet sich also auch eine „Kommunion“: Wir nehmen Christus über unsere Ohren auf und bereiten ihm einen Platz in unserem Herzen.
Auch der untrennbare Zusammenhang von Gabenbereitung, eucharistischem Hochgebet und Kommunion in der Eucharistiefeier legt es nahe, die Wort-Gottes-Feiern ohne Kommunionspendung zu feiern. Denn zum Auftrag des Herrn „Tut dies zu meinem Gedächtnis“ (Lk 22,19) gehört die ganze, von einem Priester geleitete Eucharistiefeier.
Die Praxis einer Wort-Gottes-Feier mit Kommunionspendung würde diesen wesentlichen Zusammenhang der Eucharistie vergessen lassen. Die Kommunion ist nur unter bestimmten Umständen außerhalb der Heiligen Messe zu spenden (zum Beispiel als Krankenkommunion,
besonders in Krankenhäusern und Pflegeheimen, oder als Wegzehrung am Ende des Lebens).
Darüber hinaus kann es pastorale Gründe geben, die eine Wort-Gottes-Feier in der Pfarrkirche in Ausnahmefällen mit Kommunionspendung sinnvoll erscheinen lassen (zum Beispiel, wenn innerhalb eines Monats keine Sonntagsmesse gefeiert werden könnte, oder an einem Krankensonntag, oder an Hochfesten).
3 Nachsynodales Apostolisches Schreiben „Verbum Domini“ von Papst Benedikt XVI.,
4. Kapitel: Die Leiterinnen und Leiter von Wort-Gottes-Feiern
4.1 Die Leiterinnen und Leiter
Zur Leitung einer Wort-Gottes-Feier sind Priester, Diakone, Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten sowie Pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Amts wegen
für den Seelsorgeraum beauftragt. Weitere Personen können diesen Dienst ehrenamtlich nach einer Ausbildung und bischöflichen Beauftragung ausüben (Wort-Gottes-Feier-Leiter).
4.2 Voraussetzungen und Ausbildung ehrenamtlicher Leiterinnen und Leiter von Wort-Gottes-Feiern
Ehrenamtliche Leiterinnen und Leiter von Wort-Gottes- Feiern werden für den gesamten Seelsorgeraum beauftragt.
Dafür werden
• ein Beschluss im Pfarrgemeinderat bzw. im pastoralen Pfarrteam oder – wenn es diese in der Pfarre nicht gibt – im Pastoralrat,
• das schriftliche Ansuchen um Beauftragung vom Seelsorgeraum-Leiter bzw. handlungsbevollmächtiger Person für Pastoral oder – sofern noch kein Seelsorgeraum-Leiter und keine handlungsbevollmächtige Person für Pastoral ernannt wurden – vom Pfarrer vor Ort,
• eine Vereinbarung über den Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit und
• die vollständige Teilnahme an einem diözesanen Ausbildungskurs vorausgesetzt.
Die bischöfliche Beauftragung zur Wort-Gottes-Feier-Leitung wird im Rahmen eines Sonntagsgottesdienstes überreicht und die neuen Leiter und Leiterinnen von Wort-Gottes-Feiern der Gemeinde vorgestellt. In Pfarren mit regelmäßigen Wort-Gottes-Feiern an Sonntagen soll es mindestens zwei vom Bischof beauftragte Personen zur Wort-Gottes-Feier-Leitung geben.
Mit der Leitung von Wort-Gottes-Feiern kann nur beauftragt werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
Diese Person
• ist getauft und gefirmt und führt ein christliches Leben,
• ist mit dem pfarrlichen und liturgischen Leben vertraut,
• wurde vom Pfarrgemeinderat bzw. pastoralen Pfarrteam oder Pastoralrat für diesen Dienst bestimmt,
• hat sich Kenntnisse für die Gestaltung und Leitung von Wort-Gottes-Feiern in einem diözesanen Ausbildungskurs erworben,
• verpflichtet sich zur Teilnahme an liturgischen Weiterbildungsangeboten.
Die Beauftragung zur Leitung von Wort-Gottes-Feiern ist auf fünf Jahre befristet und kann nach Zustimmung des Seelsorgeraum-Leiters bzw. der handlungsbevollmächtigen Person für Pastoral oder – sofern noch kein Seelsorgeraum-Leiter und keine handlungsbevollmächtige Person für Pastoral ernannt wurden – vom Pfarrer vor Ort und nach Beschluss des Pfarrgemeinderates bzw. pastoralen Pfarrteams oder Pastoralrates durch den Bischof verlängert werden.
Diese Regelung tritt mit dem 1. Oktober 2022 auf fünf Jahre in Kraft und ersetzt die Diözesane Richtlinie für pfarrliche Wort-Gottes-Feiern an Sonntagen und für Segensfeiern vom Juli 2017 (Ord.-ZI.: 9 Li 2-17).
.